Version 1. Januar 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Bikeschule Gipfelbike Inh. Stefan Oberer, 8134 Adliswil

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde, Teilnehmenden und der Bikeschule Gipfelbike Inh. Stefan Oberer (nachfolgend Gipfelbike).

2 Anmeldung

Über die Webseite www.gipfelbike.ch sind die Kurse, Touren und Reisen online buchbar (nachfolgend zusammenfassend Kurse genannt). Der Kunde ist selber für eine korrekte Angabe seiner Daten usw. verantwortlich. Sämtliche Korrespondenz wird an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt. Nach dem Absenden der Anmeldung, wird dem Kunden der Eingang der Anmeldung per E-Mail mitgeteilt.

Der Vertrag zwischen Kunde und Gipfelbike kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Allfällige Fehler und Unrichtigkeiten sind Gipfelbike umgehend mitzuteilen.

Eingangsbestätigung und Buchungsbestätigung können in einer einzigen E-Mail erfolgen.

Meldet ein Kunde weitere Teilnehmende an, so haftet er für die sich aus der Anmeldung ergebenden Pflichten, insbesondere Bezahlung des Kursgeldes, wie für seine eigenen. Der anmeldende Kunde versichert Gipfelbike, dass er berechtigt ist, die weiteren Teilnehmenden anzumelden, deren Personendaten an Gipfelbike zu übermitteln und Gipfelbike diese Daten im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung zu nutzen.

Anmeldungen für Kinder und Jugendliche erfolgen durch die Erziehungsberechtigen. Die Erziehungsberechtigten instruieren die Kinder und Jugendlichen über die Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln. Bei Tageskursen können Jugendliche ab dem zurückgelegten 16. Altersjahr die Anmeldung selbstständig vornehmen.

Die Ausschreibungen auf www.gipfelbike.ch, Flyern und anderen Werbemittel usw. sind keine verbindlichen Angebote von Gipfelbike. Gipfelbike behält sich das Recht vor, Ausschreibungen, Preise usw. jederzeit zu ändern. Massgebend sind die im Zeitpunkt der Anmeldung publizierten Angaben und Preise.

Die Plätze werden in der Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen vergeben. Siehe dazu auch Ziffer 4.

3 Teilnahmebedingungen

Um eine sichere Durchführung des Kurses zu ermöglichen, haben die Teilnehmenden folgende Bedingungen zu erfüllen:

Bei der Ausschreibung der Kurse sind die Ausrüstung und weitere Teilnahmebedingungen beschrieben. Die Teilnehmenden sind für ihre Ausrüstung und Fitness verantwortlich. Sie sind verpflichtet, den Weisungen des Guides Folge zu leisten. Das Tragen eines Fahrradhelms ist obligatorisch. Bei Speed Pedelecs (S-Pedelecs haben gelbe Kontrollschilder) muss der Helm zwingend nach der Norm SN EN 1078 zertifiziert sein. Teilnehmende mit einem Pedelec oder S-Spedelec haben im Besitze des entsprechenden gültigen Fahrausweises zu sein. Die Teilnehmenden sind dafür besorgt, auch für Schlechtwetter ausgerüstet zu sein.

Das Fahrrad hat die strassenverkehrsrechtlichen Bedingungen zu erfüllen und muss technischen in einwandfreiem Zustand sein, dies betrifft insbesondere das für die Sicherheit relevante Material und Funktionen.

E-Bikes und Speed Pedelecs (S-Pedelecs): E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h können an allen Kursen teilnehmen. S-Pedelecs (gelbe Kontrollschilder) sind nur zugelassen, wenn dies bei der Ausschreibung ausdrücklich erwähnt wird. Gipfelbike macht die Teilnehmenden ausdrücklich darauf aufmerksam, dass je nach Kurs keine Ladestationen zur Verfügung stehen und jeder Teilnehmende für eine genügende Stromversorgung besorgt sein muss.

Die Teilnehmenden sind selber für den Unterhalt, Transport, sichere Aufbewahrung (Abschliessen) usw. des Fahrrades verantwortlich.

In den Kursen von Gipfelbike sind keine Versicherungen eingeschlossen. Gipfelbike empfiehlt für einen genügenden Versicherungsschutz zu sorgen, insbesondere eine Unfallversicherung, welche auch Bergungs- und Rettungskosten abdeckt. Die Teilnehmenden sollten über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Fahrradaktivitäten usw. einschliesst.

4 Mindestteilnehmerzahl und Durchführung

Damit Gipfelbike die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen kann, legt Gipfelbike für jeden Kurs eine minimale und eine maximale Zahl an Teilnehmenden fest. Diese Angaben finden sich bei der jeweiligen Ausschreibung.

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann Gipfelbike bis eine Woche vor Beginn des Kurses den Kurs absagen. Bezahlte Gelder werden in diesem Fall zurückbezahlt. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Gipfelbike ist bemüht, den Kurs im Einverständnis mit den angemeldeten Teilnehmenden dennoch durchzuführen, allenfalls mit einer verkürzten Dauer bei Fahrtechnik-Kursen, bei Touren und Reisen mit einem entsprechend angepassten Programm resp. erhöhten Preis.

Absagen oder Nichterscheinen bei schlechtem Wetter oder Regen werden als no-show behandelt, siehe Ziffer 7.

Gipfelbike behält sich das Recht vor, Kurse abzusagen, wenn objektive Gründe wie behördliche Massnahmen und Anordnungen, Naturkatastrophen, Witterungsverhältnisse usw. die sichere Durchführung des Kurses verunmöglichen oder gefährden. Bezahlte Gelder werden unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückbezahlt.

5 Mietfahrräder

Sollte der Kunde über kein geeignetes Fahrrad verfügen, so kann er bei Gipfelbike oder einem anderen Anbieter ein solches mieten (siehe Ausschreibung). Der Kunde ist für den sorgfältigen Gebrauch des Fahrrades verantwortlich.

Um ein geeignetes Fahrrad zur Verfügung zu stellen, werden vom Mieter verschiedene Angaben erhoben. Diese Angaben dienen ausschliesslich zur Auswahl und Bereitstellung des geeigneten Fahrrades. Der Mieter ist zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet, andernfalls kein geeignetes Fahrrad zur Verfügung gestellt werden kann. Sollte der Mieter bei Übernahme oder bei Gebrauch feststellen, dass das Fahrrad für ihn nicht geeignet oder mangelhaft ist, sollte er dies unverzüglich dem Guide mitteilen. Dieser wird für die Beseitigung des Mangels besorgt sein. Der Mieter hat das Fahrrad sorgfältig zu behandeln.

6 Preise und Bezahlung

Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde die Rechnung. Diese ist innert 10 Tagen resp. des auf der Rechnung aufgeführten Zahlungstermin zu bezahlen. Sollte der Zahlungstermin nicht eingehalten werden, kann Gipfelbike nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Annullierungskosten nach Ziffer 7 verlangen.

7 Abmeldungen und Stornierungen durch Teilnehmende

Abmeldungen sind mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt werden Bearbeitungsgebühren und Stornierungskosten erhoben. Gipfelbike empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Eine Abmeldung muss schriftlich (per E-Mail oder Post) erfolgen. Als Eingangsdatum gilt das Empfangsdatum des Schreibens bei Gipfelbike zu den normalen Bürozeiten (beim Eintreffen an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag ist der nächste Werktag massgebend).

7a) bei Tages- und Abendkursen, mehrtägigen Kursen ohne Unterkunft:

Bei Abmeldungen bis 7 Tage vor Beginn des Kurses wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.00/Person erhoben. Erfolgt die Abmeldung weniger als sieben Tage vor Beginn des Kurses, sind die gesamten Kosten zu zahlen resp. bleiben geschuldet.

7b) bei mehrtägigen Kursen mit Unterkunft:
AbmeldezeitpunktAnnullationsgebühr
bis 30 Tage vor Kursbeginn:CHF 50.00/Person Bearbeitungsgebühr
29 bis 15 Tage vor Kursbeginn:60 % des Kurspreises
14 bis 7 Tage vor Kursbeginn:80 % des Kurspreises
6 Tage oder weniger vor Kursbeginn, Nichterscheinen/No show:100 % des Kurspreises

Wenn eine Ersatzteilnehmerin / ein Ersatzteilnehmer durch die Person, welche den Kurs absagt, gefunden wird, und die Ersatzteilnehmerin/der Ersatzteilnehmer auch die Teilnahmebedingungen erfüllen, wird nur die entsprechende Bearbeitungsgebühr zur Zahlung fällig. Der Kunde wie die Ersatzteilnehmerin/der Ersatzteilnehmer haften solidarisch für das Kursgeld.       

8 Versäumte Teilnahme, Nichterscheinen, No show

Versäumt ein Kunde oder ein Teilnehmender den Kurs, kann dieser nicht nachgeholt werden. Das Kursgeld bleibt geschuldet. Bezahlte Kurse werden nicht rückerstattet.

9 Ausschluss von Teilnehmenden

Gipfelbike resp. der Guide ist jederzeit berechtigt, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen, wenn triftige Gründe vorliegen, wie z.B.:

  • Nichtbeachten der Bike-Verhaltensregeln
  • Nichtbeachten der Anweisungen des Guides
  • Nichteinhalten der Helmpflicht
  • Alkoholgenuss während des Kurses, resp. mangelnder fahrtüchtiger Zustand
  • Nichterfüllen der konditionellen und/oder technischen Anforderungen gemäss Ausschreibung
  • Fahren mit einer dem Können oder dem Gelände nicht angepassten Geschwindigkeit
  • Fahren mit einem den Anforderungen gemäss Ausschreibung nicht entsprechenden oder mangelhaften Fahrrad
  • E-Bike, S-Pedelecs mit frisiertem, nicht gesetzeskonformem Motor
  • Speed Pedelecs (S-Pedelecs gelbes Kontrollschild, Tretunterstützung von über 25 km/h) sind ausschliesslich an E-Bike Fahrsicherheitstrainings zugelassen. Massgebend diesbezüglich ist die Klassierung gemäss Art. 18 Bst. a Ziff. 2 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS).
  • E-Bike, Speed Pedelecs, nicht Mitführen des Fahrausweises
  • Gefährdung anderer Teilnehmenden oder Dritter

Es erfolgt keine Rückzahlung des Preises auch keine anteilsmässige. Weitere Forderungen von Gipfelbike bleiben vorbehalten.

10 Haftung

Die Teilnehmenden sind selber für eine angemessene und ihrem Können entsprechende Fahrweise verantwortlich. Gipfelbike macht die Teilnehmenden darauf aufmerksam, dass jegliche Sportaktivität ein erhöhtes Risiko für Unfälle und andere Schäden aufweist und solche Ereignisse auch bei korrekter Vertragserfüllung seitens Gipfelbike eintreten können. Die Teilnehmenden tragen dieses Risiko selber und Gipfelbike kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

Gipfelbike macht die Teilnehmenden auch darauf aufmerksam, dass die Teilnahmebedingungen sowie die Weisungen des Guides einzuhalten sind. Gipfelbike haftet gegenüber den Teilnehmenden nicht, wenn sie gegen diese Verpflichtungen verstossen oder durch andere Handlungen oder Unterlassungen den Schaden verursacht haben.

Gleichfalls besteht seitens Gipfelbike keine Haftung, wenn der Schaden durch Dritte, an der Vertragserfüllung nicht Beteiligte, durch höhere Gewalt oder ein Ereignis, welche trotzt aller gebotener Sorgfalt nicht vorgesehen oder abgewendet werden konnte, verursacht worden ist.

Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen sowie für Schäden am Fahrrad kann Gipfelbike nicht haftbar gemacht werden.

Im Weiteren wird die Haftung von Gipfelbike bei Tages- und Abendkursen sowie Mehrtageskursen ohne Unterkunft für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gipfelbike haftet für beigezogene Hilfspersonen nicht. Die Haftung für Folgeschäden, indirekte und mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

Die Haftung bei mehrtätigen Kursen, welche neben dem Guiding die Unterkunft einschliessen wird für andere als Personenschäden, z.B. Sach- und Vermögensschäden auf den doppelten Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei grobfahrlässig oder absichtlich herbeigeführt worden.

Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren Gesetzen.

Die ausservertragliche wie quasivertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren Gesetzen, wobei diese Haftung keine weitergehende Haftung als die vertragliche Haftung unter Berücksichtigung vorliegender Allgemeiner Geschäftsbedingungen begründen kann.

11 Vermittlung von Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs

Beinhaltet der Kurs einen Transport mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Seilbahn, Bus, Schiff etc.), so tritt Gipfelbike bezüglich dieser Leistung lediglich als Vermittlerin auf. Der Transport mit dem Unternehmen des öffentlichen Verkehrs ist keine Leistungspflicht von Gipfelbike. Es gelten die Transportbedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaft, welche die Leistungen in eigener Verantwortung erbringen. Gipfelbike haftet für diese Unternehmen nicht.

12 Versicherungen und Haftung für Mietfahrräder

In den Leistungen von Gipfelbike sind keine Versicherungen inbegriffen. Die Teilnehmenden sind selber verpflichtet, für einen genügenden Versicherungsschutz zu sorgen. Dies betrifft insbesondere die Unfallversicherung. Gipfelbike empfiehlt den Abschluss einer Sachversicherung für das Fahrrad und Gepäck sowie eine Haftpflichtversicherung. Kunden haften bei Beschädigung, Verlust, Diebstahl usw. eines bei Gipfelbike oder bei einem anderen Anbieter gemieteten Fahrrades, ausser der Kunde kann nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Im Weiteren gelten die Bedingungen des Fahrradvermieters.

13 Datenschutz

Bei Buchung sind verschiedene personenbezogene Daten anzugeben. Diese Daten benötigt Gipfelbike, um die Buchung korrekt abzuwickeln und die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Der Kunde, bei Kindern und Jugendlichen der/die Erziehungsberechtigte, erklären ausdrücklich, dass sie mit der Nutzung der Daten im Rahmen dieser Datenschutzerklärung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind. Bei Buchungen über die Webseite von Gipfelbike und den Webshop kommen zusätzlich die Datenschutzbestimmungen, welche auf www.gipfelbike.ch/datenschutz aufgeschaltet sind zur Anwendung.

Bei einer online-Buchung werden die Daten von edoobox.com (Etzensperger Informatik AG, CH-3366 Bettenhausen) erfasst und bearbeitet. Die Datenschutzbestimmung von edoobox.com finden Sie hier https://www.edoobox.com/datenschutzrichtlinien. Gipfelbike hat mit der Etzensperger Informatik AG einen entsprechenden Auftragsdatenbearbeitungsvertrag abgeschlossen.

Der Kunde gibt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die unter Ziffer 5 (Fahrradmiete) erhobenen Personendaten zur Vertragsabwicklung benutzt werden können, insbesondere dass diese Daten an Fahrradvermieter weitergleitet werden dürfen, damit das korrekte Fahrrad zur Verfügung gestellt werden kann.

Gipfelbike wird die Personendaten, soweit für die korrekte Vertragserfüllung notwendig, an den zuständigen Guide und weitere Leistungserbringer übermitteln.

Es kann sein, dass Gipfelbike oder Leistungserbringer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen Personendaten an Behörden oder von Behörden bezeichnete Dritte übermitteln müssen.

Gipfelbike bearbeitet und speichert die Personendaten in der Schweiz. Gipfelbike wird die Daten löschen, wenn keine berechtigten Interessen an deren Speicherung mehr bestehen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind Personendaten, welche den Geschäftsgang dokumentieren, während 10 Jahren aufzubewahren. Weitere gesetzliche Fristen bleiben vorbehalten.

Der Kunde kann sich anlässlich der Buchung für den Newsletter von Gipfelbike anmelden, indem er die entsprechende Box anklickt. Hierauf wird Gipfelbike den Kunden von Zeit zu Zeit über Angebote, Aktivitäten usw. von Gipfelbike informieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diesen Service unter der Adresse ride@gipfelbike.ch abzubestellen. Gleichfalls findet sich auf jedem Versand ein entsprechender Hinweis, um sich aus der Versandliste auszutragen.

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich an Stefan Oberer (stefan@gipfelbike.ch).

14 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gipfelbike behält sich das Recht vor, Ausschreibungen, Preise und diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Für den Kunden sind die Ausschreibungen und Geschäftsbedingungen im Zeitpunkt der Buchung (Vertragsabschluss) massgebend.

15 Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen mit Gipfelbike ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Adliswil. Vorbehalten bleiben zwingende, vertraglich nicht abänderbare Gesetzesbestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.