Lichtpflicht für E-Bikes
Ab 1. April 2022 gilt eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bikes. Dies gilt auch beim Mountainbiken auf Trails.
Das Bundesamt für Strassen, ASTRA, hat die neuen Vorschriften auf Anfrage von Velosuisse präzisiert. Das Wichtigste in Kürze:
- Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-MTBs und E-Rennräder.
- Als Tagfahrlicht kann auch die bestehende Beleuchtung eingeschaltet werden; es muss kein spezielles bzw. separates Tagfahrlicht angebracht werden.
- Das Tagfahrlicht an E-Bikes ist in der Schweiz nicht typengenehmigungspflichtig.
- Beim (Tag-) Fahrlicht werden auch Aufsteck-Akkuleuchten akzeptiert, die sich (als Diebstahlschutz und zum Nachladen) entfernen lassen.
- Das Tagfahrlicht darf nicht blinken und blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein. Die Lichtstärke wird nicht näher spezifiziert.
Quelle und weitere Infos:
Velosuisse: Weiterführende Informationen zur Licht- und Tachopflicht für E-Bikes. 14. Januar 2022