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Lichtpflicht für E-Bikes

E-Bike fahren
Ab 1. April 2022 gilt eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bikes. Dies gilt auch beim Mountainbiken auf Trails.

Das Bundesamt für Strassen, ASTRA, hat die neuen Vorschriften auf Anfrage von Velosuisse präzisiert. Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-MTBs und E-Rennräder.
  • Als Tagfahrlicht kann auch die bestehende Beleuchtung eingeschaltet werden; es muss kein spezielles bzw. separates Tagfahrlicht angebracht werden.
  • Das Tagfahrlicht an E-Bikes ist in der Schweiz nicht typengenehmigungspflichtig.
  • Beim (Tag-) Fahrlicht werden auch Aufsteck-Akkuleuchten akzeptiert, die sich (als Diebstahlschutz und zum Nachladen) entfernen lassen.
  • Das Tagfahrlicht darf nicht blinken und blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein. Die Lichtstärke wird nicht näher spezifiziert.

Quelle und weitere Infos:
Velosuisse: Weiterführende Informationen zur Licht- und Tachopflicht für E-Bikes. 14. Januar 2022