Neue Velo Verkehrsregeln 2021

Veloweg auf dem Freigleis in Luzern und Kriens
Ab dem 1. Januar 2021 treten zahlreiche neue Verkehrsregeln in Kraft. Dabei profitieren Velofahrer insbesondere vom Rechtsabbiegen bei Rot an gekennzeichneten Lichtsignalanlagen und Kinder bis 12 Jahre dürfen unter gewissen Voraussetzungen auf dem Trottoir fahren.

Rechtsabbiegen bei Rot mit Zusatztafel gestattet

Rechtsabbiegen bei Rot ist künftig erlaubt, sofern die Zusatztafel «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet», vorhanden ist. In dieser Konstellation bedeutet das Rotlicht für Velofahrer beim Rechtsabbiegen «Kein Vortritt». Fussgänger und der Querverkehr haben somit Vortritt.

Wie bereits oben beschrieben, gilt die Regelung nur, wenn die Zusatztafel «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» vorhanden ist. Diese darf nur an Orten aufgestellt werden, an denen die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass die Kantone und Gemeinden zuerst eine Planung erstellen müssen, wenn sie das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos ermöglichen wollen. Es ist den Kantonen und Gemeinden freigestellt, ob sie von dieser Möglichkeit auf ihren Strassen Gebrauch machen wollen.

Kinder bis 12 Jahren dürfen auf dem Trottoir fahren, sofern keine Veloinfrastruktur vorhanden ist

Wo es keinen Velostreifen oder Veloweg gibt, dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo auf dem Trottoir fahren. Fussgänger haben Vortritt, es gilt Rücksicht zu nehmen. Diese Regelung birgt auch gewisse Konfliktpotentiale. So sind Hauszugänge und Garagenausfahrten teilweise unübersichtlich. Ausserdem sind die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Velo und Fussgänger teilweise beträchtlich, was ebenfalls ein gewisses Konfliktpotential birgt. Die Regelung stösst bei Fussgängerorganisationen auf wenig Begeisterung.

Weitere Änderungen

Eine Übersicht über alle Änderungen fürs Velo findet ihr bei Pro Velo.